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Zahnfreilegung

Eine Zahnfreilegung kann notwendig werden, wenn der natürliche Zahndurchbruch gehindert ist. Das bedeutet, dass ein bleibender Zahn seinen Weg an die vorgesehene Stelle nicht gefunden hat bzw. nicht bis in den Mundraum durchgewachsen ist und somit schief oder quer im Kiefer steht. Dies kann die Kieferentwicklung und die Mundgesundheit im Allgemeinen beeinträchtigen. Für eine solche Zahnretention oder für verlagerte Zähne kann es unterschiedliche Gründe geben.

Die chirurgische Zahnfreilegung kann dabei helfen, die korrekte Zahnstellung zu erreichen. Ihr Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg in Dormagen führt die Operation in der Regel unter örtlicher Betäubung durch. Mit einem kleinen Schnitt ins Zahnfleisch wird sowohl der Kieferknochen als auch der betroffene Zahn freigelegt, indem die Schleimhaut vom Knochen gelöst und die den betroffenen Zahn bedeckende Knochenschicht mit speziellem oralchirurgischem Instrument abgetragen wird. Im Bereich der Krone des freigelegten Zahns wird oft ein Bracket aufgeklebt, um eine eventuale Folgebehandlung zu erleichtern, da auf diesen chirurgischen Eingriff oftmals eine kieferorthopädische Behandlung zur Zahnfehlstellungskorrektur folgt. Das Zahnfleisch wird anschließend vernäht.